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Türen-Feststellanlagen

 

Feuerschutztüren nach DIN 4102/ EN 1634-1 retten Leben.
Feuerschutztüren verhindern die Ausbreitung von Rauch und Feuer und sind nach ihrer Widerstandsklasse klassifiziert, T30, T60, T90, T120 und T180. Fuerschutztüren haben die Aufgabe, die Entstehung eines Brandes und dem ausbreiten von Feuer und Rauch vorzubeugen. Gerade hierbei spielen Feuerschutztüren eine sehr wichtige Rolle. Feuerschutztüren haben die Aufgabe das Durchdringen von Wandöffnungen zu verhindern. Allgemein werden Feuerschutztüren in notwendigen Fluren und Treppenräume sowie in Brandwänden gefordert. In der Landesbauordnung bzw. den jeweiligen gültigen Sonderbauvorschriften ist geregelt, wo Feuerschutztüren einzubauen sind.
Um die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Feuerschutztüren zu gewährleisten, sollen diese mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen gewartet werden. Auf Wunsch können wir Ihnen ein speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Wartungsangebot erstellen.

Rauchschutztüren nach DIN 18095 für den sicheren Fluchtweg.
Überall dort, wo im Falle eines Brandes oder einer Evakuierung aus anderen Gründen Rauch entstehen kann, der Fluchtwege behindert, gehören Rauchschutztüren hin. Diese schließen selbstständig  und verhindern bei einer Rauchentwicklung das Eindringen von Rauch in den bereichen von Fluchtwegen.
Um die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Rauchschutztüren zu gewährleisten, sollen diese mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen gewartet werden. Auf Wunsch können wir Ihnen ein speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Wartungsangebot erstellen.

Feststellanlagen nach DIN 14677, den Sicherheit geh vor.
Brände entstehen schnell und meistens unbemerkt. Um eine Ausbreitung der tödlichen Rauchgase zu verhindern, müssen Türen zwischen Brandabschnitten schnell und sicher schließen.
Die Nutzung von Gebäuden erfordert es jedoch zum Teil, dass Türen zeitweise offenstehen.
Um diese Feuerschutztüren oder Rauchschutztüren in geöffneten Zustand zu halten,
ist eine Festsellanlage erforderlich.
Um die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Feststellanlagen zu gewährleisten, müssen diese mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen gewartet werden. Auf Wunsch können wir Ihnen ein speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Wartungsangebot erstellen.

Gern erstellen wir Ihnen unser leistungsbezogenes Angebot und stehen Ihnen für weitere Fragen selbstverständlich zur Verfügung.